Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsschluss

1.1 Die Mitgliedsvereinbarung (im Folgenden auch „Vertrag“) kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung zustande.

1.2 Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.
 

2. Leistungsumfang

2.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt. 

2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.
 

3. Zahlung

3.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

3.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedbeitrags in Textform angezeigt hat.

3.3 Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.
 

4. Kündigung

Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
 

5. Haftung

5.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.
 

6. Hausordnung

Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Haus- ordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
 

7. Ruhezeiten

Sollten Ruhezeiten gewährt werden, so ist dies eine freiwillige Leistung des Fitnessclubs. Die Laufzeit verlängert sich in diesem Fall um die gewährte Ruhezeit, so dass sich das Laufzeitende, zu dem eine ordentliche Kündigung möglich ist, entsprechend um die Dauer der Ruhezeit verschiebt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Sollten Ruhezeiten gewährt werden, wird pro Ruhezeit eine Verwaltungspauschale in Höhe von 15,00 € fällig.
 

8. Änderungen dieser AGB

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingun- gen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
 

9. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsan- bahnung, -durchführung, und -beendigung erforderlichen personen- bezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.